Platz- und Spielordnung

Die Platzordnung dient dem schonenden Umgang und dem langfristigen Erhalt der Tennisanlage.

  1. Spielsaison:
    Beginn und Ende der Spielsaison werden von der Abteilungsleitung bekannt gegeben. Außerhalb dieser Zeiten dürfen die Plätze nicht bespielt werden.
  2. Bespielbarkeit der Plätze:
    Die Entscheidung über die Bespielbarkeit der Plätze trifft die Abteilungsleitung oder von Ihr eingesetzte Personen (z.B. Platzwart). Diesbezügliche Anweisungen (Beschilderung oder Bekanntgabe per Mail) sind unbedingt zu befolgen.
  3. Schließen der Türen:
    Der letzte Spieler, der die Anlage verlässt, hat – auch am Tage – dafür zu sorgen, dass die Tür zu den Umkleideräumen/Toiletten verschlossen ist. Die Trainer schließen die Tür zur Vorratskammer.
  4. Bewässern der Plätze:
    Die Plätze sind bei Trockenheit vor Spielbeginn zu bewässern. Nach Beendigung der Spielstunde ist jeder Spieler verpflichtet, seinen Platz mit den entsprechenden Geräten abzuziehen.
  5. Schuhe:
    Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet.
  6. Haftung:
    Aufenthalt und Spielen auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Verein haftet nicht bei Diebstahl und sonstigen Schäden. In Haftungsfragen bei Unfällen wenden Sie sich bitte an den Vorstand des TSV Schondorf.

Die Spielordnung dient dem reibungslosen Spielbetrieb und der fairen Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen der Mitglieder.

Erwachsene im Sinne der Spielordnung sind Mitglieder, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Alle anderen werden als Jugendliche bezeichnet. Sobald mindestens ein Erwachsener am Spiel beteiligt ist, gelten die Regeln für Erwachsene.
Eine lückenlose Eintragung ist eine Eintragung, die zur aktuellen Uhrzeit erfolgt. Sind zu diesem Zeitpunkt alle Plätze belegt, muss die Eintragung direkt im Anschluss an eine bestehende Eintragung des gleichen Tages (egal auf welchem Platz) erfolgen. Jede andere Eintragung ist ein Voreintrag.
Werktage im Sinne der Spielordnung sind Montag bis Freitag ausgenommen Feiertage.
Wochenende im Sinne der Spielordnung sind Samstag, Sonntag und alle Feiertage. Feiertage sind also dem Wochenende gleichgestellt.

  • Die Eintragung auf dem Belegungsplan kann viertelstündlich erfolgen.
  • Die max. Eintragungsdauer ist: 1 Std. für Einzel und 1,5 Std. für Doppel
  • Die Eintragung erfolgt durch Angabe von Vor- und Nachnamen aller beteiligten Spieler.
  • Die Eintragung darf nur lückenlos erfolgen.
  • Die korrekte Eintragung muss vor Spielbeginn erfolgen.
  • Die Platzpflege (Wässern, Abziehen, Linien fegen) erfolgt innerhalb der Spielzeit.
  • Eine Spielunterbrechung (Witterung, Verletzung, etc.) führt nicht zu Verlängerung der Spielzeit.
  • Eine weitere Eintragung darf erst nach Beendigung der Spielzeit erfolgen.
  • Wird ein Platz nicht innerhalb von 5 Minuten nach dem eingetragenen Spielzeitbeginn in Anspruch genommen, ist die Eintragung ungültig.
  • Vorrang-Regeln:
    Bei Platzmangel muss das Spiel zu Gunsten eines Vorrang-Rechtes nach der laufenden Viertelstunde beendet werden.
    Mitglieder, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, haben Vorrang gegenüber jenen, die an diesem Tag bereits gespielt haben. dazu zählt auch die Teilnahme an Turnieren oder Training).
    An Werktagen haben Erwachsene ab 18:00 Vorrang gegenüber Jugendlichen (Ausnahme Jugendtraining und Punktspiele).
    Spiele, an denen ausschließlich Mitglieder beteiligt sind, haben Vorrang gegenüber Spielen, an welchen Gäste beteiligt sind. (Ausnahme siehe Regel 19)
    Es besteht stets Vorrang gegenüber Mitgliedern, welche nicht gemäß Spielordnung eingetragen sind und/oder spielen.
  • Gast-Regeln:
    Gästemarken sind im Vereinsheim, bei den Trainern und bei der Abteilungsleitung erhältlich. Die aktuelle Gebühr beträgt 10 € für Erwachsene (ab Vollendung des 17. Lebensjahres) und für Kinder und Jugendliche 6 €.
    Gästemarken müssen je Gast und Stunde geklebt werden – unabhängig von der Zahl der am Spiel beteiligten Mitglieder. Die Eintragung eines Mitglieds mit einem Gast ist durch Kleben einer gültigen Gästemarke jederzeit möglich.
  • Gasteinträge ohne Beteiligung von Mitgliedern sind möglich:
  • nur auf Platz 3
  • an Werktagen in der Zeit bis 13:00 (Ende der Spielzeit)
  • am Wochenende in der Zeit bis 10:00 (Ende der Spielzeit)
  • durch Kleben von gültigen Gästemarken je Gast und Stunde
  • OHNE Voreintrag, also ausschließlich lückenlos“
  • ist also letztlich unter Berücksichtigung von Regel 12 nur in eher unbeliebten Zeiten sinnvoll möglich
  • Training von Gästen mit vereinsinternen Trainern ist möglich: auf allen Plätzen an Werktagen in der Zeit bis 13:00 (Ende der Spielzeit)
  • durch Kleben von gültigen Gästemarken je Gast und Stunde OHNE Voreintrag, also ausschließlich „lückenlos“
  • ist also letztlich unter Berücksichtigung von Regel 12 nur in eher unbeliebten Zeiten sinnvoll möglich.

Von der Platz- und Spielordnung nicht abgedeckte Einzelfälle werden von der Abteilungsleitung sinngemäß, im Einklang mit den Regeln des BTV und der
Vereinssatzung des TSV 1920 Schondorf sowie nach den Grundsätzen sportlicher Fairness geregelt. Bei Verstößen gegen diese Ordnung greift die Abteilungsleitung zunächst abteilungsintern ein. Im Wiederholungsfalle und bei groben Verstößen kommen die Regelungen der Vereinssatzung zur Wirkung.

Hartmut Keller

(Abteilungsleitung Tennis)